Regeln für den guten Umgang miteinander

  • Wir reden miteinander, nicht übereinander.
  • Wir beschämen niemanden wegen seiner Leistungen.
  • Wir erklären niemanden für dumm.
  • Wir lachen keinen aus.
  • Wir gehen freundlich miteinander um.
  • Wir reden uns nicht gegenseitig mit kränkenden Spitznamen an.
  • Wir schreien einander nicht an.
  • Wir kritisieren einander nicht wegen der Kleidung, des Aussehens, der Familie, der Religion oder der Sprache.
  • Hier hilft jeder jedem.
  • Jeder arbeitet mit jedem anderen zusammen.
  • Alle gehören dazu.
  • Wir lassen uns gegenseitig ausreden.
  • Wir fallen einander nicht ins Wort.
  • Jeder wartet, bis er an der Reihe ist.
  • Hier darf jeder seine Meinung sagen.
  • Wir alle erfüllen unsere Pflichten.
  • Wir beginnen den Unterricht pünktlich und gut vorbereitet.
  • Es gibt keine dummen Fragen.
  • Trau dich! Du kannst mehr, als du denkst.
  • Wir alle wollen lernen und haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
  • Jeder achtet und schützt das Eigentum der Mitschüler und der Schule.

Einfach gesagt: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu!“

VEREINBARUNGEN BEI FEHLVERHALTEN

Die Konsequenzen hängen von der Häufigkeit der Verstöße ab. Schüler, die sich nicht an diese Verhaltensregeln halten, müssen dies mit Hilfe von Lehrern üben. Dabei wird ihnen geholfen, ihre Schwächen zu erkennen und ihr Verhalten zu ändern.

Maßnahmenkatalog

  • 1. Ermahnung
  • 2. Eintragung ins Klassenbuch (kann Auswirkung auf die Verhaltensnote haben)
  • Wiedergutmachung
    • Entschuldigung
    • Kaputte Gegenstände ersetzen
    • Verschmutztes wieder säubern
  • Zusatzaufgaben
    • Reinigungsarbeiten
    • Klassenordnerdienste über längere Zeit
    • Aufsatz über das Fehlverhalten
  • 3. Aussprache mit einem Beratungslehrer
  • Verständigung und Aussprache mit den Eltern
  • Vertiefende Arbeit mit dem Beratungslehrer über einen längeren Zeitraum (vor Unterrichtsbeginn oder in den großen Pausen)

Wenn diese Maßnahmen keine Verbesserung bewirken, dann

  • Teilnahmeverbot an Schulveranstaltungen
  • Zuteilung in die Parallelklasse
  • Meldung und Anzeige an Behörden

 

 

 
 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.